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    [TECHNIK ALLGEMEIN] Anschlussfrage:

    geschrieben von Ralf am 05.April 2021 um 14:35:55 Uhr:

    Antwort auf: Speedster, TÜV - Frage, geschrieben von Ralf am 30.Maerz 2021 um 13:45:42 Uhr:

    Wenn man einen Speedster mit H-Zulassung besitzt als 2 Sitzer, kann man den umbauen zum 4 Sitzer, bzw. bekommt man das eingetragen oder spielt der TÜV da nicht mit ? ( immer vorausgesetzt, der Umbau wird vernünftig ausgeführt. Die tragenden Elemene bleiben ja gleich, zudem gab es ja auch beide Ausführungen ).

    Schöne Ostern Gruss Ralf.

    : Hallo zusammen,

    : ich hätte eine Frage an die ( TÜV ? ) Experten...

    : Wenn man sich einen alten Speedster Bausatz zulegt, z.B. von Hoffmann, Frost etc.,
    : und den Umbau jetzt an einem 70er VW Käfer erledigt, bekommt man das überhaupt
    : noch eingetragen ?
    : Und wie ist es mit dem H-Kennzeichen, der Umbau ist ja dann keine 20 oder 30 Jahre alt ?

    : Und zu guter letzt: wenn man GFK Teile von diesem Umbausatz durch nachgefertigte Blechteile ersetzt, ist das eintragungsfähig ?

    : Danke schon mal im Voraus und viele Grüße, Ralf.



    bisherige Antworten:
      [TECHNIK ALLGEMEIN] Re: Anschlussfrage - Lothar 05.04.2021


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