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    [TECHNIK ALLGEMEIN] Re: Speedster, TÜV - Frage:

    geschrieben von Lothar am 30.Maerz 2021 um 15:47:32 Uhr:

    Antwort auf: Speedster, TÜV - Frage, geschrieben von Ralf am 30.Maerz 2021 um 13:45:42 Uhr:

    : Wenn man sich einen alten Speedster Bausatz zulegt, z.B. von Hoffmann, Frost etc.,
    : und den Umbau jetzt an einem 70er VW Käfer erledigt, bekommt man das überhaupt
    : noch eingetragen ?
    : Und wie ist es mit dem H-Kennzeichen, der Umbau ist ja dann keine 20 oder 30 Jahre alt ?
    : Und zu guter letzt: wenn man GFK Teile von diesem Umbausatz durch nachgefertigte Blechteile ersetzt, ist das eintragungsfähig ?

    Hallo Ralf, ich würde sagen: Vergiss es!!! legal ist da nichts zu machen - alles andere (mehr will ich da nicht sagen...).
    Such Dir doch lieber ehemaligen Projekte! Viele, viele dieser Umbauten wurden früher oder später aufgegeben (Stichwort: Rissbildung, Korrosion etc.) - oftmals tauchen diese Speedster für kleines Geld in irgendwelchen Verkauf-Portalen auf...
    Und wenn die einmal zugelassen sind/wurden kann man sich auch mit Blechumbauten etc, austoben...



    bisherige Antworten:
      [TECHNIK ALLGEMEIN] Re: Speedster, TÜV - Frage - Ralf 30.03.2021
        [TECHNIK ALLGEMEIN] Re: Speedster, TÜV - Möglichkeit - Speedy63 30.03.2021
          [TECHNIK ALLGEMEIN] Re: Speedster, TÜV - Möglichkeit - Ralf 01.04.2021
        [TECHNIK ALLGEMEIN] Re: Speedster, TÜV - Frage - Lothar 30.03.2021
          [TECHNIK ALLGEMEIN] Re: Speedster, TÜV - Frage - steffen 31.03.2021


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