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    [TECHNIK ALLGEMEIN] Speedster, TÜV - Frage - Ralf 30.03.2021
      [TECHNIK ALLGEMEIN] Anschlussfrage - Ralf 05.04.2021
        [TECHNIK ALLGEMEIN] Re: Anschlussfrage - Lothar 05.04.2021
      [TECHNIK ALLGEMEIN] Re: Speedster, TÜV - Frage - Lothar 30.03.2021
        [TECHNIK ALLGEMEIN] Re: Speedster, TÜV - Frage - Ralf 30.03.2021
          [TECHNIK ALLGEMEIN] Re: Speedster, TÜV - Möglichkeit - Speedy63 30.03.2021
            [TECHNIK ALLGEMEIN] Re: Speedster, TÜV - Möglichkeit - Ralf 01.04.2021
          [TECHNIK ALLGEMEIN] Re: Speedster, TÜV - Frage - Lothar 30.03.2021
            [TECHNIK ALLGEMEIN] Re: Speedster, TÜV - Frage - steffen 31.03.2021
      [TECHNIK ALLGEMEIN] Re: Speedster, TÜV - Frage - Speedy63 30.03.2021
        [TECHNIK ALLGEMEIN] Re: Speedster, TÜV - Frage - speedsterfahrer 26.04.2021

       


    [TECHNIK ALLGEMEIN] Speedster, TÜV - Frage

    geschrieben von Ralf am 30.Maerz 2021 um 13:45:42 Uhr:

    Hallo zusammen,

    ich hätte eine Frage an die ( TÜV ? ) Experten...

    Wenn man sich einen alten Speedster Bausatz zulegt, z.B. von Hoffmann, Frost etc.,
    und den Umbau jetzt an einem 70er VW Käfer erledigt, bekommt man das überhaupt
    noch eingetragen ?
    Und wie ist es mit dem H-Kennzeichen, der Umbau ist ja dann keine 20 oder 30 Jahre alt ?

    Und zu guter letzt: wenn man GFK Teile von diesem Umbausatz durch nachgefertigte Blechteile ersetzt, ist das eintragungsfähig ?

    Danke schon mal im Voraus und viele Grüße, Ralf.


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    [TECHNIK ALLGEMEIN] Anschlussfrage

    geschrieben von Ralf am 05.April 2021 um 14:35:55 Uhr:

    Antwort auf: Speedster, TÜV - Frage, geschrieben von Ralf am 30.Maerz 2021 um 13:45:42 Uhr:

    Wenn man einen Speedster mit H-Zulassung besitzt als 2 Sitzer, kann man den umbauen zum 4 Sitzer, bzw. bekommt man das eingetragen oder spielt der TÜV da nicht mit ? ( immer vorausgesetzt, der Umbau wird vernünftig ausgeführt. Die tragenden Elemene bleiben ja gleich, zudem gab es ja auch beide Ausführungen ).

    Schöne Ostern Gruss Ralf.

    : Hallo zusammen,

    : ich hätte eine Frage an die ( TÜV ? ) Experten...

    : Wenn man sich einen alten Speedster Bausatz zulegt, z.B. von Hoffmann, Frost etc.,
    : und den Umbau jetzt an einem 70er VW Käfer erledigt, bekommt man das überhaupt
    : noch eingetragen ?
    : Und wie ist es mit dem H-Kennzeichen, der Umbau ist ja dann keine 20 oder 30 Jahre alt ?

    : Und zu guter letzt: wenn man GFK Teile von diesem Umbausatz durch nachgefertigte Blechteile ersetzt, ist das eintragungsfähig ?

    : Danke schon mal im Voraus und viele Grüße, Ralf.


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    [TECHNIK ALLGEMEIN] Re: Anschlussfrage

    geschrieben von Lothar am 05.April 2021 um 15:01:39 Uhr:

    Antwort auf: Anschlussfrage, geschrieben von Ralf am 05.April 2021 um 14:35:55 Uhr:

    Hallo Ralf,
    all das würde ich mit dem Prüfer Deines Vertrauens durchsprechen (muss nicht TÜV sein, die anderen Prüforganisationen haben auch Ihr Fachpersonal, siehe §23 StVZO).
    Je mehr Material Du beisteuern kannst (Bücher, Zeitschriften, Computer-Ausdrucke, Briefkopien etc. etc. desto aufgeschlossener ist man dann meistens...
    Viel Glück


    : Wenn man einen Speedster mit H-Zulassung besitzt als 2 Sitzer, kann man den umbauen zum 4 Sitzer, bzw. bekommt man das eingetragen oder spielt der TÜV da nicht mit ? ( immer vorausgesetzt, der Umbau wird vernünftig ausgeführt. Die tragenden Elemene bleiben ja gleich, zudem gab es ja auch beide Ausführungen ).


    : : Hallo zusammen,

    : : ich hätte eine Frage an die ( TÜV ? ) Experten...

    : : Wenn man sich einen alten Speedster Bausatz zulegt, z.B. von Hoffmann, Frost etc.,
    : : und den Umbau jetzt an einem 70er VW Käfer erledigt, bekommt man das überhaupt
    : : noch eingetragen ?
    : : Und wie ist es mit dem H-Kennzeichen, der Umbau ist ja dann keine 20 oder 30 Jahre alt ?

    : : Und zu guter letzt: wenn man GFK Teile von diesem Umbausatz durch nachgefertigte Blechteile ersetzt, ist das eintragungsfähig ?

    : : Danke schon mal im Voraus und viele Grüße, Ralf.


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    [TECHNIK ALLGEMEIN] Re: Speedster, TÜV - Frage

    geschrieben von Lothar am 30.Maerz 2021 um 15:47:32 Uhr:

    Antwort auf: Speedster, TÜV - Frage, geschrieben von Ralf am 30.Maerz 2021 um 13:45:42 Uhr:

    : Wenn man sich einen alten Speedster Bausatz zulegt, z.B. von Hoffmann, Frost etc.,
    : und den Umbau jetzt an einem 70er VW Käfer erledigt, bekommt man das überhaupt
    : noch eingetragen ?
    : Und wie ist es mit dem H-Kennzeichen, der Umbau ist ja dann keine 20 oder 30 Jahre alt ?
    : Und zu guter letzt: wenn man GFK Teile von diesem Umbausatz durch nachgefertigte Blechteile ersetzt, ist das eintragungsfähig ?

    Hallo Ralf, ich würde sagen: Vergiss es!!! legal ist da nichts zu machen - alles andere (mehr will ich da nicht sagen...).
    Such Dir doch lieber ehemaligen Projekte! Viele, viele dieser Umbauten wurden früher oder später aufgegeben (Stichwort: Rissbildung, Korrosion etc.) - oftmals tauchen diese Speedster für kleines Geld in irgendwelchen Verkauf-Portalen auf...
    Und wenn die einmal zugelassen sind/wurden kann man sich auch mit Blechumbauten etc, austoben...


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    [TECHNIK ALLGEMEIN] Re: Speedster, TÜV - Frage

    geschrieben von Ralf am 30.Maerz 2021 um 19:23:53 Uhr:

    Antwort auf: Re: Speedster, TÜV - Frage, geschrieben von Lothar am 30.Maerz 2021 um 15:47:32 Uhr:

    : : Wenn man sich einen alten Speedster Bausatz zulegt, z.B. von Hoffmann, Frost etc.,
    : : und den Umbau jetzt an einem 70er VW Käfer erledigt, bekommt man das überhaupt
    : : noch eingetragen ?
    : : Und wie ist es mit dem H-Kennzeichen, der Umbau ist ja dann keine 20 oder 30 Jahre alt ?
    : : Und zu guter letzt: wenn man GFK Teile von diesem Umbausatz durch nachgefertigte Blechteile ersetzt, ist das eintragungsfähig ?

    : Hallo Ralf, ich würde sagen: Vergiss es!!! legal ist da nichts zu machen - alles andere (mehr will ich da nicht sagen...).
    : Such Dir doch lieber ehemaligen Projekte! Viele, viele dieser Umbauten wurden früher oder später aufgegeben (Stichwort: Rissbildung, Korrosion etc.) - oftmals tauchen diese Speedster für kleines Geld in irgendwelchen Verkauf-Portalen auf...
    : Und wenn die einmal zugelassen sind/wurden kann man sich auch mit Blechumbauten etc, austoben...

    Vielen Dank erstmal für Eure Hilfe.
    Hatte es fast befürchtet :-(.

    Also da ist es mit Sicherheit der einfachste und vernüftigste Weg sich ein bereits umgebautes H-taugliches Fahrzeug zu besorgen und dann daran rumzuverbessern.

    Besteht denn die Möglichkeit die GFK Teile (insbesondere die Haube und die Wanne bzw. Rückteil ) dann durch Blech zu ersetzen, oder geht sowas gaaar nicht beim TÜV ?
    Ist ja eigentlich eine Verbesserung, und labiler wirds dadurch auch nicht.

    Danke und Gruß Ralf.


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    [TECHNIK ALLGEMEIN] Re: Speedster, TÜV - Möglichkeit

    geschrieben von Speedy63 am 30.Maerz 2021 um 21:10:17 Uhr:

    Antwort auf: Re: Speedster, TÜV - Frage, geschrieben von Ralf am 30.Maerz 2021 um 19:23:53 Uhr:

    Wende dich doch mal an die „Blechmanufaktur“ ich denke die können dir da eventuell mit Rat und wenn gewünscht auch Tat und je nach Geldbeutel auch mit Teilen weiterhelfen.

    Viel Erfolg und halte uns auf dem Laufenden.


    • Ich baue mir einen Hebmüller

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    [TECHNIK ALLGEMEIN] Re: Speedster, TÜV - Möglichkeit

    geschrieben von Ralf am 01.April 2021 um 12:09:19 Uhr:

    Antwort auf: Re: Speedster, TÜV - Möglichkeit, geschrieben von Speedy63 am 30.Maerz 2021 um 21:10:17 Uhr:

    : Wende dich doch mal an die „Blechmanufaktur“ ich denke die können dir da eventuell mit Rat und wenn gewünscht auch Tat und je nach Geldbeutel auch mit Teilen weiterhelfen.

    : Viel Erfolg und halte uns auf dem Laufenden.


    Ja das ist natürlich die Krönung vom Speedster....
    Nur nicht vom Budget. Ne Haube für knapp 4.000 Euronen ist schon heftig, der kleine Rahmen davor
    preislich fast ebenso :-(.
    Für Hebmüller Besitzer vielleicht nicht so tragisch.


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    [TECHNIK ALLGEMEIN] Re: Speedster, TÜV - Frage

    geschrieben von Lothar am 30.Maerz 2021 um 20:01:06 Uhr:

    Antwort auf: Re: Speedster, TÜV - Frage, geschrieben von Ralf am 30.Maerz 2021 um 19:23:53 Uhr:

    : : : Wenn man sich einen alten Speedster Bausatz zulegt, z.B. von Hoffmann, Frost etc.,
    : : : und den Umbau jetzt an einem 70er VW Käfer erledigt, bekommt man das überhaupt
    : : : noch eingetragen ?
    : : : Und wie ist es mit dem H-Kennzeichen, der Umbau ist ja dann keine 20 oder 30 Jahre alt ?
    : : : Und zu guter letzt: wenn man GFK Teile von diesem Umbausatz durch nachgefertigte Blechteile ersetzt, ist das eintragungsfähig ?

    : : Hallo Ralf, ich würde sagen: Vergiss es!!! legal ist da nichts zu machen - alles andere (mehr will ich da nicht sagen...).
    : : Such Dir doch lieber ehemaligen Projekte! Viele, viele dieser Umbauten wurden früher oder später aufgegeben (Stichwort: Rissbildung, Korrosion etc.) - oftmals tauchen diese Speedster für kleines Geld in irgendwelchen Verkauf-Portalen auf...
    : : Und wenn die einmal zugelassen sind/wurden kann man sich auch mit Blechumbauten etc, austoben...

    : Vielen Dank erstmal für Eure Hilfe.
    : Hatte es fast befürchtet :-(.
    : Also da ist es mit Sicherheit der einfachste und vernüftigste Weg sich ein bereits umgebautes H-taugliches Fahrzeug zu besorgen und dann daran rumzuverbessern.
    : Besteht denn die Möglichkeit die GFK Teile (insbesondere die Haube und die Wanne bzw. Rückteil ) dann durch Blech zu ersetzen, oder geht sowas gaaar nicht beim TÜV ?
    : Ist ja eigentlich eine Verbesserung, und labiler wirds dadurch auch nicht.

    Hallo Ralf,
    erfahrungsgemäß ist es 1000mal einfacher an einem bereits zugelassenen Fahrzeug Änderungen über den "TÜV" zu bringen als dort im Jahre 2021 eine quasi Neuzulassung zu bewirken - zumal sich die meisten Prüfer gar nicht mehr wirklich auskennen (bei mir suchte letztens der Prüfer von unten ganz verzweifelt die Bremsleitung von vorne nach hinten - fragte "hat der keine?").
    Also ich denke mal, wenn Du sowas handwerklich gut machst - kein Problem...


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    [TECHNIK ALLGEMEIN] Re: Speedster, TÜV - Frage

    geschrieben von steffen am 31.Maerz 2021 um 11:40:10 Uhr:

    Antwort auf: Re: Speedster, TÜV - Frage, geschrieben von Lothar am 30.Maerz 2021 um 20:01:06 Uhr:

    Bei mir lief das letzes Jahr so
    alter Speedsterbrief neuer Umbau auf 74 ger Mex ,
    Alter Motoreintrag aus nem 1303 Farbkarte aus 74
    mit den Worten"da runter da drauf" war die Frage beim Tüvler erledigt ,
    renoviert und eingetragen , H kennung Matt schwarz mit roten Streifen Felgen vom Audi mit Audi LK Typ4 2,2ltr 142 PS usw
    Der TüVler braucht halt immer ne Arbeitsgrundlage dann sind die meisten auch zugänglich.
    Also vorher direkt an den Spezi beim TüV wenden ,
    der kann dann eindeutig sagen was Sache ist ,
    zum anderen lasst euch nicht verrückt machen , ist ein zeitgemässer Umbau älter als 25 Jahre
    zum Glück gibts ja mehrere Prüfstellen in Deutschland.

    Auch wenn er was von Festigkeitsgutachten und so brabbelt ,
    nicht drauf eingehen ,
    Der GSR hat die Freigabe bis 100PS darüber hinaus sind 40%
    machbar ohne Probleme . der Prüfer muss nur wollen - als Maschinenbauingeneur !!!
    mit Studiengang Fahrzeugtechnik !!!! Das waren noch Zeiten auf der Uni .......

    Maskenfreie Ostern würden mir schon reichen
    Gruß an alle


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    [TECHNIK ALLGEMEIN] Re: Speedster, TÜV - Frage

    geschrieben von Speedy63 am 30.Maerz 2021 um 13:56:04 Uhr:

    Antwort auf: Speedster, TÜV - Frage, geschrieben von Ralf am 30.Maerz 2021 um 13:45:42 Uhr:

    Ich sage mal so, es gibt Leute die bekommen auch heute sowas noch eingetragen wobei mir schleierhaft ist wie das geht.

    Eine pauschal gültige Antwort wird dir hier keiner geben können.

    Such dir einen verständigen TÜV Prüfer und kläre mit dem was er bereit ist einzutragen, alles andere ist Lotterie.

    Gruß Robert


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    [TECHNIK ALLGEMEIN] Re: Speedster, TÜV - Frage

    geschrieben von speedsterfahrer am 26.April 2021 um 14:52:13 Uhr:

    Antwort auf: Re: Speedster, TÜV - Frage, geschrieben von Speedy63 am 30.Maerz 2021 um 13:56:04 Uhr:

    Hi folks,

    mein Hoffmann Speedster II (große Klappe hinten) wurde von mir in den Jahren 1989 - 1994 auf Basis eines 69er Standart-Käfers aufgebaut. Leider bekomme ich kein H-Kennzeichen, da, und das hört sich paradox an, das Basisfahrzeug "zu alt" ist. Da laut den H-Regularien der Umbau innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstzulassung erfolgen musste bzw. hätte erfolgen können. Leider gab es aber bis 1979 diese Art Bausätze nicht....die kamen erst in den 80er Jahren auf den Markt. Hätte ich damals als Basis einen 84er Mexikaner genommen, bekäme ich heute das begehrte "H"....schlecht für mich. Ein Tausch der Bodengruppe in eine neuere wäre zwar technisch problemlos machbar, aber das Umbau-Gutachten ist natürlich auch schon längst abgelaufen und somit auch keine heutige Neu-Eintragung mehr möglich.

    Ist natürlich doof, da ein 69er und ein 84er Käfer technisch nahezu identisch sind und nach dem Umbau (wenn eventuell noch mehr umgebaut wurde) auch optisch keine Unterschiede mehr bestehen würden...... außer im Baujahr.

    Falls jemand einen kennt der einen kennt der mir in der Sache weiterhlefen könnte......merci dafür.

    Schönen Tag noch an alle....

    Stefan


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