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    [ELEKTRIK] Blinker - Rainer Gorges 15.12.2020
      [ELEKTRIK] Re: Blinker - 49er 16.12.2020
      [ELEKTRIK] Re: Blinker - matthias 16.12.2020
      [ELEKTRIK] Re: Blinker - Ovali1954standard 15.12.2020
        [ELEKTRIK] Re: Blinker - Heiko R. 17.12.2020
      [ELEKTRIK] Re: Blinker - Lothar 15.12.2020
        [ELEKTRIK] Re: Blinker - Mr:Bugweiser 16.12.2020
          [ELEKTRIK] so ist es! - Florian Kalff 17.12.2020
            [ELEKTRIK] Re: so ist es! - ndaustue 18.12.2020
              [ELEKTRIK] Re: so ist es! - Autoteile-Ehring 19.12.2020
            [ELEKTRIK] Re: so ist es! - Cherryfields 17.12.2020
              [ELEKTRIK] Re: so ist es! - strato 18.12.2020
          [ELEKTRIK] Re: Blinker - aircooledrolf 16.12.2020

       


    [ELEKTRIK] Blinker

    geschrieben von Rainer Gorges am 15.Dezember 2020 um 20:54:08 Uhr:

    Hallo,

    Ich habe einen 1957er Standard Ovali.
    Zustand liegt ganz nah am Original.

    Winker funktionieren.

    Weil ich das Teil bald auf die Straße bringe, beschäftige ich mich mit der Blinker Frage.

    Löcher möchte ich keine bohren.
    Kann mir jemand praktische Tips geben? Ggf Funklösung....

    Was muss ich eigentlich genau erfüllen?

    Danke für Eure Hilfe....


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    [ELEKTRIK] Re: Blinker

    geschrieben von 49er am 16.Dezember 2020 um 08:37:27 Uhr:

    Antwort auf: Blinker, geschrieben von Rainer Gorges am 15.Dezember 2020 um 20:54:08 Uhr:

    .. die beste Lösung unter Einhaltung der Originaloptik ist die Integration in den Scheinwerfer. Ich mache das schon seit über 20 JAhren so und hatte noch nie Probleme beim TÜV. Das wurde immer positiv angenommen....


    : Hallo,

    : Ich habe einen 1957er Standard Ovali.
    : Zustand liegt ganz nah am Original.

    : Winker funktionieren.

    : Weil ich das Teil bald auf die Straße bringe, beschäftige ich mich mit der Blinker Frage.

    : Löcher möchte ich keine bohren.
    : Kann mir jemand praktische Tips geben? Ggf Funklösung....

    : Was muss ich eigentlich genau erfüllen?

    : Danke für Eure Hilfe....


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    [ELEKTRIK] Re: Blinker

    geschrieben von matthias am 16.Dezember 2020 um 06:39:57 Uhr:

    Antwort auf: Blinker, geschrieben von Rainer Gorges am 15.Dezember 2020 um 20:54:08 Uhr:

    : Hallo,

    : Ich habe einen 1957er Standard Ovali.
    : Zustand liegt ganz nah am Original.

    : Winker funktionieren.

    : Weil ich das Teil bald auf die Straße bringe, beschäftige ich mich mit der Blinker Frage.

    : Löcher möchte ich keine bohren.
    : Kann mir jemand praktische Tips geben? Ggf Funklösung....

    : Was muss ich eigentlich genau erfüllen?

    : Danke für Eure Hilfe....
    hallo
    die winker müssen beim blinken ausfahren und blinken,
    ob du weitere blinker auf den kotflügel hast weiss ich nicht,brauchen tust du sie nicht,nach aussage meines tüvprüfers.
    ich habe nach absprache meines prüfers zusätzliche blinker vorn in den scheinwefer eingebaut,als zusätzliche sicherheit.
    ich habe mir die fassung der standlicht birnen der us scheinwerfer montiert,da muss eine bohrung für die fassung gesetzt werden,alle anschlüsse der kabel sind vorhanden,blinkerbirne orange lackiert,
    dieser blinkende blinker ist nicht zu übersehen vorn im spiegel des scheinwerfers,auch bei eingeschalteten abblendlich alles super,
    mein tüvprüfer war begeistert.
    wichtig ist nur ,vor umbau mit dem prüfer sprechen und nicht vor vollendete tatsachen stellen,notfalls zum nächsten tüv gehen und fragen
    matthias


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    [ELEKTRIK] Re: Blinker

    geschrieben von Ovali1954standard am 15.Dezember 2020 um 21:28:45 Uhr:

    Antwort auf: Blinker, geschrieben von Rainer Gorges am 15.Dezember 2020 um 20:54:08 Uhr:

    : Hallo,

    : Ich habe einen 1957er Standard Ovali.
    : Zustand liegt ganz nah am Original.

    : Winker funktionieren.

    : Weil ich das Teil bald auf die Straße bringe, beschäftige ich mich mit der Blinker Frage.

    : Löcher möchte ich keine bohren.
    : Kann mir jemand praktische Tips geben? Ggf Funklösung....

    : Was muss ich eigentlich genau erfüllen?


    : Danke für Eure Hilfe....

    Hallo Lothar,
    Ich habe Blinkleuchten unter die Stossstange montiert. Dazu das Relais von Kabel-Schmidt.de. Die Halter habe ich online erworben. Alles chic. Keine Probleme Beim TÜV. Schicke Dir gern ein Foto.
    Grüße Andreas



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    [ELEKTRIK] Re: Blinker

    geschrieben von Heiko R. am 17.Dezember 2020 um 18:01:49 Uhr:

    Antwort auf: Re: Blinker, geschrieben von Ovali1954standard am 15.Dezember 2020 um 21:28:45 Uhr:

    : Hallo Lothar,
    : Ich habe Blinkleuchten unter die Stossstange montiert. Dazu das Relais von Kabel-Schmidt.de. Die Halter habe ich online erworben. Alles chic. Keine Probleme Beim TÜV. Schicke Dir gern ein Foto.
    : Grüße Andreas

    Das wäre auch mein Favorit und vermeidet Löcher in den Kotfflügeln.

    VG Heiko


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    [ELEKTRIK] Re: Blinker

    geschrieben von Lothar am 15.Dezember 2020 um 21:15:26 Uhr:

    Antwort auf: Blinker, geschrieben von Rainer Gorges am 15.Dezember 2020 um 20:54:08 Uhr:

    : Ich habe einen 1957er Standard Ovali.
    : Zustand liegt ganz nah am Original.
    : Winker funktionieren.
    : Weil ich das Teil bald auf die Straße bringe, beschäftige ich mich mit der Blinker Frage.
    : Löcher möchte ich keine bohren.
    : Kann mir jemand praktische Tips geben? Ggf Funklösung....
    : Was muss ich eigentlich genau erfüllen?

    Hallo Rainer,
    theoretisch könntest Du sogar die Winker als alleinige Blinkvorrichtung behalten, sie müssten beim Blinken dauerhaft hoch gefahren werden und die Sofitte blinkt pulsierend (es gibt da so eine "Lücke" in der StVO, bei Fahrzeugen unter 4,5m oder so ähnlich) - allerdings empfehlenswert ist das nicht, kaum ein heutiger Autofahrer nimmt Deine Winker wahr, also deutlich blinkend sollte man schon unterwegs sein und eine (legale!) Funklösung kann ich mir nicht vorstellen...


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    [ELEKTRIK] Re: Blinker

    geschrieben von Mr:Bugweiser am 16.Dezember 2020 um 05:57:43 Uhr:

    Antwort auf: Re: Blinker, geschrieben von Lothar am 15.Dezember 2020 um 21:15:26 Uhr:

    StVZO sagt unter 4 Meter , also muss hinten was mit blinken

    :


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    [ELEKTRIK] so ist es!

    geschrieben von Florian Kalff am 17.Dezember 2020 um 11:18:00 Uhr:

    Antwort auf: Re: Blinker, geschrieben von Mr:Bugweiser am 16.Dezember 2020 um 05:57:43 Uhr:

    Der Käfer ist knapp über vier Meter in der Gesamtlänge, damit MUSS er vorne wie hinten blinken.

    Hinten geht das elegant und legal durch ein blinkendes Bremslicht (wie oft bei US-Autos)

    Vorne muss ein typgeprüfter Blinker (E-Zeichen oder Wellenlinie) so angebracht sein, daß er auch in einem bestimmten Winkel von der Seite (Details bitte in der StVO nachlesen) sichtbar ist. Die eigentlich elegante Lösung des Blinkers im Scheinwerfer erfüllt diese Vorschrift NICHT. Das mancher Prüfer das trotzdem abnimmt, ist für den einzelnen erfreulich, ändert aber nichts an der Vorschrift.

    Die Winker können, müssen aber nicht, mitblinken. Betonung auf BLINKEN, soll heißen, wenn die Winker beim blinken rauskommen muss die Sofitte blinken, nicht dauerhaft leuchten wie original.

    Schwierig wird es bei der Warnblinkanlage, die natürlich auch vorgeschrieben ist. Beim Warnblinkbetrieb die Winker mitrauskommen zu lassen ist zwar legal, aber für die Winkerspulen u. U. tödlich, wenn der Wagen mal eine Stunde mit Warnblinke am Strassenrand steht. Die meisten angebotenen Verschaltungen lösen dieses Problem nicht. Mit etwas Hirnschmalz kann man eine Schaltung aber selber bauen, die beim normalen Blinken die Winker ansteuert, beim Warnblinken aber nicht.


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    [ELEKTRIK] Re: so ist es!

    geschrieben von ndaustue am 18.Dezember 2020 um 15:51:46 Uhr:

    Antwort auf: so ist es!, geschrieben von Florian Kalff am 17.Dezember 2020 um 11:18:00 Uhr:

    Moin,

    Schau mal in den Tips unter ´B´

    Da sind die technischen und rechtlichen Sachen dargelegt.
    ´Blinker 2´ stammt von mir; unter ´Blinker integriert in liegende Scheinwerfer´ findest Du ein Bild (der Graue wurde 2006 von mir verkauft...), wie das aussieht und eine rechtliche Einschaetzung dazu.

    : Vorne muss ein typgeprüfter Blinker (E-Zeichen oder Wellenlinie) so angebracht sein, daß er auch in einem bestimmten Winkel von der Seite (Details bitte in der StVO nachlesen) sichtbar ist. Die eigentlich elegante Lösung des Blinkers im Scheinwerfer erfüllt diese Vorschrift NICHT. Das mancher Prüfer das trotzdem abnimmt, ist für den einzelnen erfreulich, ändert aber nichts an der Vorschrift.

    Was Florian sagt, stimmt m.E. nur halb: Rechtlich ist das eindeutig nicht ok. Die Sichtbarkeit indes ist einwandfrei. Ich hab das am Grauen (verkauft 2006) und an meinem Cabrio (seit ueber 20 Jahren in meinem Besitz) seit jeher so umgesetzt. Kein einziges Mal gab es Aerger. Abblendlicht und Blinker sind einwandfrei sichtbar. Nochmals: Es ist NICHT legal!

    Ich finde das die schoenste Loesung; die saubere Linie der vorderen Kotfluegel bleibt erhalten. Es soll die Warzenblinker auch mit weissen Glaesern geben; die suche ich immer noch. Das waere dann die Koenigsloesung; weisse Warzenblinker mit gelben Birnen hinter dem Scheinwerferglas....

    ND


    • Tips, Blinker; ´B´

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    [ELEKTRIK] Re: so ist es!

    geschrieben von Autoteile-Ehring am 19.Dezember 2020 um 17:22:00 Uhr:

    Antwort auf: Re: so ist es!, geschrieben von ndaustue am 18.Dezember 2020 um 15:51:46 Uhr:

    Hallo,

    leider lässt sich die Seite zur Zeit nicht öffnen, aber ihr solltet alle einmal folgende Rechtslage bedenken:

    -Prinzipiell brauche ich für jede an einem Fahrzeug (nach 1954) verbaute Beleuchtungseinrichtung ein legales Prüfzeichen, für die Herzchenleuchte gibt es tatsächlich eine Ausnahmegehmigung um diese bis 1955 weiterverwenden zu dürfen.

    -In diese Beleuchtungseinrichtungen darf ich nicht eingreifen und sie nicht verändern, der Scheinwerfer ist nun einmal als Scheinwerfer und nicht als Blinker genehmigt.

    -Schon Kleinigkeiten , z.B. der Einbau einer dritten Glühlampe in Herzchenleuchten oder LED´s führen streng genommen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis.

    Natürlich finde ich immer einen korrupten oder ahnungslosen Prüfer, der mir so etwas einträgt, nur legal ist es damit nicht. Der Prüfer darf z.B. ja auch nicht die Scheinwerfer austragen.

    Eigentlich ist das Ganze kein Problem, die Eintragung reicht für Polizeikontrollen usw. und geht auch meist bei späteren Hauptuntersuchungen durch, da kein Prüfer gerne seine Kollegen anschwärzt.

    Schwierig wird es erst, wenn ihr mit so einem Fahrzeug einen größeren Unfall (z.B. mit Rentenzahlungen) habt und das Auto ernsthaft untersucht wird.
    Die Versicherungen sind immer recht kreativ um Zahlungen zu umgehen und stellen sich auf folgenden Standpunkt:

    Durch den Eingriff in die bauartgenehmigte Leuchte ist die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erloschen, ohne Betriebserlaubnis darf das Fahrzeug nicht auf öffentlichen Straßen unterwegs sein, und wäre es nicht dort gewesen wäre der Unfall nicht passiert, also müssen wir nicht zahlen.
    Die meisten Richter teilen diese Auffassung , Stichwort Betriebsgefahr.
    Und dann klagt mal gegen ein entsprechendes Großunternehmen, wenn ihr Pech habt gehört Eure Rechtsschutzversicherung auch noch zum gleichen Konzern...
    Zusätzlich winkt meist noch ein Verfahren wegen Fahrens ohne Betriebserlaubnis und ohne Versicherungsschutz.
    Ich habe zwei Kunden denen ähnliches passiert ist, und empfehle daher hier sehr Vorsichtig zu sein.

    Viele Grüße aus der Quarantäne

    Jörg

    : Moin,

    : Schau mal in den Tips unter ´B´

    : Da sind die technischen und rechtlichen Sachen dargelegt.
    : ´Blinker 2´ stammt von mir; unter ´Blinker integriert in liegende Scheinwerfer´ findest Du ein Bild (der Graue wurde 2006 von mir verkauft...), wie das aussieht und eine rechtliche Einschaetzung dazu.

    : : Vorne muss ein typgeprüfter Blinker (E-Zeichen oder Wellenlinie) so angebracht sein, daß er auch in einem bestimmten Winkel von der Seite (Details bitte in der StVO nachlesen) sichtbar ist. Die eigentlich elegante Lösung des Blinkers im Scheinwerfer erfüllt diese Vorschrift NICHT. Das mancher Prüfer das trotzdem abnimmt, ist für den einzelnen erfreulich, ändert aber nichts an der Vorschrift.

    : Was Florian sagt, stimmt m.E. nur halb: Rechtlich ist das eindeutig nicht ok. Die Sichtbarkeit indes ist einwandfrei. Ich hab das am Grauen (verkauft 2006) und an meinem Cabrio (seit ueber 20 Jahren in meinem Besitz) seit jeher so umgesetzt. Kein einziges Mal gab es Aerger. Abblendlicht und Blinker sind einwandfrei sichtbar. Nochmals: Es ist NICHT legal!

    : Ich finde das die schoenste Loesung; die saubere Linie der vorderen Kotfluegel bleibt erhalten. Es soll die Warzenblinker auch mit weissen Glaesern geben; die suche ich immer noch. Das waere dann die Koenigsloesung; weisse Warzenblinker mit gelben Birnen hinter dem Scheinwerferglas....

    : ND


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    [ELEKTRIK] Re: so ist es!

    geschrieben von Cherryfields am 17.Dezember 2020 um 12:28:43 Uhr:

    Antwort auf: so ist es!, geschrieben von Florian Kalff am 17.Dezember 2020 um 11:18:00 Uhr:

    Bei meinem IFA F9 Bj. 1954, jetzt wieder mit 6V, habe ich eine Warnblinkanlage installiert und zuvor die vom Vorgänger entfernten Winker wieder nachgerüstet. Nach Experimenten mit etlichen Relais und viel Kabelsalat habe ich ein Steuergerät von www.kabel-schmidt.de für ca. 100,- eingebaut, das alle genannten Anforderungen erfüllt, einschließlich der Möglichkeit, den Winker abzuschalten. Es ist ungefähr so groß wie eine Zigarettenschachtel und klackt beim Blinken.

    Im einzelnen:

    - Winkerschalter an Steuergerät anschließen
    - Zusätzliches Kabel vom Steuergerät zum Winker legen für Blinklicht
    - Winker umlöten: Blinksignal-Ausgang vom Steuergerät an Lampe, Winker-Ausgang an Spule. Ggf. Masseschluß in ausgefahrener Position unterbrechen oder isolieren, damit er dauerhauft ausgefahren bleibt, statt zu winken.
    - Zusatzschalter an unauffälliger Stelle des Armaturenbrettes: Unterbricht den Strom zu den Winker-Spulen (z. B. für Warnblinken, Stau, viel Gegenwind auf der Autobahn etc.). Anschluß an Steuergerät.
    - Einstufigen Zugschalter, passend zum Rest der Schalter, für Warnblinker einbauen. Anschluß an Steuergerät.

    Für die Zusatzblinkleuchten beim Brezelkäfer sieht man im Internet ein paar unauffällige Lösungen. Oben wurde auch schon ein Lieferant genannt. Ich habe mich beim F9 für weiße Leuchten mit orangefarbenen Lampen entschieden, was es damals (wie alle Blinker) nicht gab, aber maximal dezent wirkt.

    Für die Position der Leuchten gibt es gesetzliche Vorschriften (max. 400 mm von der Außenkante, mind. 350 mm von der Fahrbahn, unter 45° von der gegenüberliegenden Seite zu sehen usw.). Diese sind z. B. in einem Download auf der After-Sales-Seite der Fa. Hella zusammengefaßt.


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    [ELEKTRIK] Re: so ist es!

    geschrieben von strato am 18.Dezember 2020 um 07:24:24 Uhr:

    Antwort auf: Re: so ist es!, geschrieben von Cherryfields am 17.Dezember 2020 um 12:28:43 Uhr:

    Also diesbezüglich sind wir in Ö ausnahmsweise mal echt gesegnet.

    Autos, die vor 1955 gebaut wurden oder sonst irgendwie selten sind, können mit einer ganzen Latte von Ausnahmebestimmungen als Oldtimer zugelassen werden, dh sie müssen bezüglich Betriebsgeräusch Beleuchtung usw nicht den aktuellen Vorschriften entsprechen. So sind auch Warnblinkanlage und Wegfahrsperre wie bei Euch nicht zwingend. Blinken muss mein 54er Standard natürlich schon, aber ich blinke zB hinten problemlos mit orangen Gläsern in den Herzleuchten (und natürlich Zweifaden für Rück-/Stopplicht. Im Freundeskreis haben

    lgstrato



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    [ELEKTRIK] Re: Blinker

    geschrieben von aircooledrolf am 16.Dezember 2020 um 18:19:41 Uhr:

    Antwort auf: Re: Blinker, geschrieben von Mr:Bugweiser am 16.Dezember 2020 um 05:57:43 Uhr:

    : StVZO sagt unter 4 Meter , also muss hinten was mit blinken

    :dann ist einfach : weg mit der stossstange !!


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